Vertragsgegenstand ist eine heilpraktikertypische heilkundliche Behandlung des Patienten. Die Behandlungen des Heilpraktikers umfassen unter anderem auch wissenschaftlich / schulmedizinisch nicht anerkannte naturheilkundliche Heilverfahren.
§ 2 Versprechen auf Heilung
Auf alle Behandlungsmethoden wird keine Garantie auf Heilung oder Linderung gegeben. Es wird aus- drücklich darauf hingewiesen, dass kein Versprechen auf Heilung gemäß Heilmittelwerbegesetz (HWG) gegeben wird.
§ 3 Behandlungshinweis
Der Patient wird darauf hingewiesen, dass die Behandlung des Heilpraktiker eine ärztliche Therapie nicht vollständig ersetzt. Sofern ärztlicher Rat erforderlich ist, wird der Heilpraktiker unverzüglich eine Weiterleitung an einen Arzt veranlassen. Dies gilt auch dann, wenn dem Heilpraktiker aufgrund eines gesetzlichen Tätigkeitsverbots eine Behandlung nicht möglich ist.
§ 4 Schweigepflicht
Der Heilpraktiker verpflichtet sich, über alles Wissen, das er in seiner Berufsausübung über die Patienten erhält, Stillschweigen zu bewahren. Er offenbart das Berufsgeheimnis nur dann, wenn der Patient ihn von der Schweigepflicht entbindet bzw. entbunden hat. Ausnahme: Der Heilpraktiker ist von jedoch von der Schweigepflicht befreit, wenn er aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe von Daten verpflichtet ist - beispielsweise Meldepflicht bei bestimm- ten Diagnosen - oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist / wird. Dies gilt auch bei Auskünften an Personensorgeberechtigte, nicht aber für Auskünfte an Ehegatten, Verwandte oder Familienangehörige.
§ 5 Sorgfaltspflicht
Der Heilpraktiker betreut seine Patienten mit der größtmöglichen Sorgfalt. Er wendet jene Heilmetho- den an, die nach seiner Überzeugung und seinem Ausbildungsstand auf dem einfachsten, schnellsten und kostengünstigsten Weg zur Linderung und ggf. zur Heilung (kein Heilversprechen) der Beschwerden führen können.
§ 6 Aufklärungspflicht / Aufklärungsumfang
Der Heilpraktiker ist verpflichtet, dem Patienten in verständlicher Weise zu Beginn der Behandlung und, soweit erforderlich, in deren Verlauf sämtliche für die Behandlung wesentlichen Umstände zu erläutern, insbesondere die Diagnose und die Therapie, sowie die voraussichtliche gesundheitliche Entwicklung. Mit seiner Unterschrift unter diesen Vertrag bestätigt der Patient, dass nachfolgende Punkte umfassend besprochen wurden: Seinen Gesundheitszustand, die Art der Erkrankung, die Behandlungsmethode und deren voraussichtliche Dauer, die zur Verfügung stehenden Behandlungsalternativen, Belastungen, Risi- ken und Erfolgschancen der Therapie.
§ 7 Erstattung der Behandlungskosten durch die Krankenkassen
Die gesetzliche Krankenkassen und Ersatzkassen erstatten die Behandlungkosten für Heilpraktiker in der Regel nicht. Bei Privatkassen bzw. privaten Zusatzversicherung erfolgt die Erstattung von Behandlung- kosten nur im Rahmen Ihres Versicherungsvertrages und meist nicht alle Heilkundeverfahren. Auch wird die volle Rechnungshöhe i.d.R. nicht erstattet. Es obliegt dem Patienten sich bei seiner Krankenversicherung zu erkundigen. Der Honoraranspruch des Heilpraktikers gegenüber dem Patienten besteht unabhängig von jeglicher Krankenversicherungsleistung und/oder -Beihilfeleistung in voller Höhe.
§ 8 Honorarvereinbarung / Behandlungskosten / Zahlungsziel
Unsere Abrechnung basiert auf einem praxiseigenen Leistungsmodell, das sich an der Gebührenordnung für Heilpraktiker orientiert, jedoch diese Sätze je nach erbrachtem Mehraufwand überschreitet. Private Krankenversicherungen, Beihilfen und Heilpraktiker-Zusatzversicherungen erstatten unsere Leistungen anteilig. Das Honorar ist unmittelbar nach der Behandlung fällig und wird per Rechnung bezahlt.
§ 9 Beratung / Nachbetreuung über Telefon/Skype
Die Beratung / Nachbetreuung per Telefon oder Skype ersetzt die reguläre Behandlung in der Praxis nicht und wird zusätzlich zu den persönlichen Terminen angeboten. Über Telefon oder Skype können keine Diagnosen gestellt werden, dies geschieht nur in der Praxis. Die Bezahlung für Skype/Telefon geschieht immer über die Vorkasse. Nach dem Geldeingang wird ein verbindlicher Termin ausgemacht an dem die eigentliche Beratung / Nachbetreuung stattfindet.
§ 10 Laborkosten / Kosten für Medikamente
Die Kosten für Laboruntersuchungen von Fremdlaboren gehen zu Lasten und auf Rechnung des Patien- ten. Alle Medikamente gehören zu den Eigenleistungen des Patienten. Ich möchte darauf hinweisen, dass Heilpraktiker keine verschreibungspflichtigen Medikamente verordnen dürfen.
§ 11 Entschädigung bei Nicht- bzw. kurzfristiger Terminabsage
Falls vereinbarte Therapietermine nicht wahrgenommen werden können, bitte ich Sie, diese spätestens 2 Tage vorher abzusagen. Ich bitte um Ihr Verständnis, dass ich bei Nicht- oder kurzfristiger Absage ein Ausfallhonorar in Höhe einer normalen Therapiestunde berechne, da Ihr Termin leider so kurzfristig nicht belegt werden kann.
§ 12 Persönliche Patientendaten und medizinische Befunde
Es wird darauf hingewiesen, dass alle persönlichen und behandlungsrelevanten Angaben sowie medi- zinischen Befunde des Patienten einer Patientenkartei erhoben und gespeichert werden.
Einwilligungserklärung
Ich wurde über die unter § 6 genannten Punkte (Aufklärungspflicht und Aufklärungumfang) umfassend mündlich informiert. Ich habe das Aufklärungsgespräch verstanden und habe keine weiteren Fragen. Ich willige hiermit nach ausreichender Bedenkzeit in die vorgeschlagene Behandlung ein. Eine Ausfertigung dieses Behandlungsvertrages habe ich erhalten.